Behandlungskosten in meiner Osteopathie-Praxis                                 Sie können die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen

Heilpraktiker- und Osteopathieleistungen sind Selbstzahlerleistungen und werden von den meisten privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie entsprechenden Zusatzversicherungen  übernommen. Auf Wunsch stelle ich Ihnen eine Rechnung gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker aus.

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Behandlungskosten. Informieren Sie sich hier im Einzelfall genau bei Ihrer Krankenkasse. 

 

Im Anschluss einer Behandlung ist es üblich, direkt in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Andere Vereinbarungen können individuell im Vorfeld des Termins getroffen werden.

 

Das Honorar wird in der vereinbarten Höhe auch dann fällig, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse, private oder Zusatzversicherung den Betrag nicht in voller Höhe übernimmt.

 

Terminabsagen

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, bitte ich rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorher - abzusagen!  Bei einer nicht rechtzeitigen Absage oder  Nichterscheinen zum Termin wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.